

Flunkert Bestattungen – Haus des Abschieds und der Trauerhilfe
Für Sie in Reutlingen, Tübingen & Umgebung
Abschied nehmen und das vergangene Leben feiern – aus diesem Selbstverständnis heraus kümmern wir von Flunkert Bestattungen in Reutlingen und Tübingen uns mit viel Erfahrung um alles, was Sie in unsere Hände geben. Bei der Bestattung gibt es kein richtig oder falsch. Eine ausgefallene, farbenfrohe Lebensfeier mit Live-Musik kann einen Verstorbenen genauso ehren wie eine klassische, kirchliche Trauerfeier, begleitet von den Worten eines Redners Ihrer Wahl.
Kommen Sie auf uns zu und fragen Sie nach unseren Bestattungsservices: Wir entlasten Sie bei allen Formalitäten, beraten Sie ausführlich zu den Bestattungsmöglichkeiten in Reutlingen, Tübingen und den umliegenden Gemeinden – und organisieren die Abschiednahme und Trauerfeier nach Ihren Vorstellungen. Sprechen Sie uns gerne auch an, wenn Sie für Ihre eigene Bestattung vorsorgen möchten. Wir unterstützen Sie!

Im Todesfall: Das ist sofort zu tun
Ist Ihr Angehöriger in den eigenen vier Wänden verstorben, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt. In einem Seniorenheim oder anderen Einrichtungen erledigt das Personal diesen Schritt für Sie.
Sobald Sie soweit sind, rufen Sie uns von Flunkert Bestattungen an. Wir beantworten Ihnen all Ihre Fragen und planen die weiteren Schritte mit Ihnen.
Sie erreichen uns im Trauerfall jederzeit – auch mitten in der Nacht:
- Reutlingen: 07121 - 37 01 66
- Tübingen: 07071 - 44 02 77

Wichtige Dokumente im Trauerfall
- Todesbescheinigung
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Familienstammbuch, Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- Rentennummer/-n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Haben Sie keine Sorge, wenn Sie einen Nachweis nicht sofort finden: Wir von Flunkert Bestattungen helfen Ihnen, die Dokumente zusammenzustellen.
Gedenkportal für Reutlingen, Tübingen & Umgebung
Von überall auf der Welt zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Verwandten, Freunden und Bekannten im Trauerfall in Kontakt bleiben – das ermöglichen wir Ihnen mit unserem Gedenkportal. Hier können Sie alle wichtigen Informationen zur Trauerfeier und Beisetzung nachlesen, aber auch Gedenkkerzen entzünden, kondolieren und Fotos miteinander teilen. Die Online-Gedenkseiten sind ein kostenfreier Service unseres Hauses – zur Übersicht aller Gedenkseiten.
Aktuelle Trauerfeiertermine
Sehen Sie hier immer aktuell die Termine der kommenden Trauerfeiern. Zu den meisten Trauerfällen finden Sie auch persönliche Online-Gedenkseiten. Diesen Service stellen wir allen Angehörigen kostenfrei zur Verfügung, damit Sie mit Verwandten, Freunden und Bekannten auch digital jederzeit Erinnerungen austauschen können.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns von Flunkert Bestattungen unter der Nummer 07121 - 37 01 66 oder 07071 - 44 02 77 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Flunkert Bestattungen als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Flunkert Bestattungen Ihnen dabei behilflich.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir von Flunkert Bestattungen beraten Sie gerne näher.
Was kostet eine Bestattung?
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir von Flunkert Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Wie erkenne ich einen guten Bestatter?
Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitätsstandards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, worauf der Bestattermeister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie ist das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“. Die Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.
Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen.
Welche Aufgaben übernimmt Flunkert Bestattungen für mich?
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.