Matomo

Blumen auf einem Grab auf dem Friedhof unter den Linden Reutlingen

Flunkert Bestattungen – Haus des Abschieds und der Trauerhilfe

Für Sie in Reutlingen, Tübingen & Umgebung

Abschied nehmen und das vergangene Leben feiern – aus diesem Selbst­verständnis heraus kümmern wir von Flunkert Bestattungen in Reutlingen und Tübingen uns mit viel Erfahrung um alles, was Sie in unsere Hände geben. Bei der Bestattung gibt es kein richtig oder falsch. Eine ausgefallene, farbenfrohe Lebensfeier mit Live-Musik kann einen Verstorbenen genauso ehren wie eine klassische, kirchliche Trauerfeier, begleitet von den Worten eines Redners Ihrer Wahl.

Kommen Sie auf uns zu und fragen Sie nach unseren Bestattungs­services: Wir entlasten Sie bei allen Formalitäten, beraten Sie ausführlich zu den Bestattungs­möglichkeiten in Reutlingen, Tübingen und den umliegenden Gemeinden – und organisieren die Abschied­nahme und Trauerfeier nach Ihren Vorstellungen. Sprechen Sie uns gerne auch an, wenn Sie für Ihre eigene Bestattung vorsorgen möchten. Wir unterstützen Sie!

Im Todesfall: Das ist sofort zu tun

Ist Ihr Angehöriger in den eigenen vier Wänden verstorben, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschafts­dienst (Tel. 116 117), damit dieser die Todes­bescheinigung ausstellt. In einem Seniorenheim oder anderen Einrichtungen erledigt das Personal diesen Schritt für Sie.

Sobald Sie soweit sind, rufen Sie uns von Flunkert Bestattungen an. Wir beantworten Ihnen all Ihre Fragen und planen die weiteren Schritte mit Ihnen.

Sie erreichen uns im Trauerfall jederzeit – auch mitten in der Nacht:

Bestatterin bei Flunkert Bestattungen notiert Bestattungswünsche

Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Familienstammbuch, Heirats-/Lebens­partner­schafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechts­kraft­vermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/-n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorgevertrag

Haben Sie keine Sorge, wenn Sie einen Nachweis nicht sofort finden: Wir von Flunkert Bestattungen helfen Ihnen, die Dokumente zusammen­zu­stellen.

Gedenkportal für Reutlingen, Tübingen & Umgebung

Von überall auf der Welt zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Verwandten, Freunden und Bekannten im Trauerfall in Kontakt bleiben – das ermöglichen wir Ihnen mit unserem Gedenk­portal. Hier können Sie alle wichtigen Informationen zur Trauerfeier und Beisetzung nachlesen, aber auch Gedenk­kerzen entzünden, kondolieren und Fotos miteinander teilen. Die Online-Gedenkseiten sind ein kostenfreier Service unseres Hauses – zur Übersicht aller Gedenkseiten.

Aktuelle Trauerfeiertermine

Sehen Sie hier immer aktuell die Termine der kommenden Trauer­feiern. Zu den meisten Trauer­fällen finden Sie auch persönliche Online-Gedenk­seiten. Diesen Service stellen wir allen Angehörigen kosten­frei zur Verfügung, damit Sie mit Ver­wandten, Freunden und Bekannten auch digital jeder­zeit Erinnerungen aus­tauschen können.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von Flunkert Bestattungen unter der Nummer 07121 -  37 01 66 oder 07071 - 44 02 77 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Flunkert Bestattungen als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Flunkert Bestattungen Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Flunkert Bestattungen beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Flunkert Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestat­tungs­unter­nehmen eröff­net, muss keine spezielle Qualifi­kation vor­weisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Qualitäts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deut­scher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbil­dungs­gang Geprü­fter Bestat­ter (vormals: Fachge­prüfter Bestatter) sowie eine Weiter­qualifi­zierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestat­tungs­fachkraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie ist das Marken­zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“. Die Qualifi­kation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Home­page schauen, welchen Ein­druck das Unter­nehmen persönlich auf Sie macht, welche Philo­sophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen.

Welche Aufgaben übernimmt Flunkert Bestattungen für mich?

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kommen unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zweifel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefährden­de Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letzten Dienst er­weisen möchten, können Sie den Sarg gemein­sam mit Ver­wand­ten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestattungs­fahr­zeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.